Hundestrand Plage de la Ramée
Über Hundestrand Plage de la Ramée
Der Hundestrand Plage de la Ramée liegt am Nordufer des Neuenburgersees bei La Tène im Kanton Neuenburg und gehört zum öffentlichen Strandareal Plage de la Ramée. Der Bereich ist als offizieller Badeplatz ausgewiesen und damit klar strukturiert, was auch den Besuch mit Hund gut planbar macht.
Lage und Charakter
Der Strandbereich Plage de la Ramée befindet sich direkt am Seeufer und ist über den Chemin de la Ramée gut erreichbar. Laut Gemeindeunterlagen handelt es sich um einen klar abgegrenzten öffentlichen Badeplatz mit ausgewiesenen Zonen im und am Wasser. Der Zugang erfolgt vom Siedlungsgebiet La Tène aus, in dem sich mehrere öffentliche Infrastrukturen wie Park- und Freiflächen befinden. Für Hundehalter ist vor allem relevant, dass Hunde in der offiziellen Badezone der Plage de la Ramée nicht ins Wasser dürfen und in bestimmten Abschnitten gar nicht zugelassen sind; damit wird das Nebeneinander von Badegästen und Hundehaltern geregelt.
Ausstattung und Infrastruktur
Die Plage de la Ramée ist als kommunales Strandbad organisiert und verfügt gemäß der behördlichen Dokumentation über eine Grundausstattung für Badegäste wie abgegrenzte Uferzone und klar beschilderte Bereiche. Die Nutzung unterliegt einer Strandordnung, in der auch der Umgang mit Hunden geregelt wird. Dort ist festgehalten, dass Hunde in den ausgewiesenen Badebereichen nicht zugelassen sind, insbesondere nicht im markierten Schwimmbereich des Sees. Erlaubt ist der Aufenthalt mit Hund nur ausserhalb dieser Zonen; dadurch existiert faktisch ein hundegeeigneter Uferabschnitt abseits der offiziellen Badezone, während der eigentliche Strandabschnitt streng reguliert bleibt.
Regeln für Hunde
Die lokale Strandordnung der Gemeinde legt fest, dass Hunde im Bereich der Plage de la Ramée nicht in den gekennzeichneten Badebereich mitgenommen werden dürfen und dort weder am Ufer noch im Wasser erlaubt sind. Für Hundehalter bedeutet dies, dass Baden mit Hund im offiziellen Strandabschnitt untersagt ist und der Vierbeiner in diesen Zonen konsequent ferngehalten werden muss. Der Aufenthalt mit Hund beschränkt sich somit auf die nicht als Badezone ausgeschilderten Bereiche des Ufers beziehungsweise auf die angrenzenden Flächen. Die Einhaltung dieser Regeln wird von der Gemeinde betont und dient vor allem der Sicherheit und Hygiene im stark genutzten Strandabschnitt am Neuenburgersee.
Details & Merkmale
Leinenpflicht
Hunde dürfen hier ganzjährig ohne Leine laufen.
Kosten
Keine Angaben
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