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Hundewiesen / Freilaufflächen in Hamburg

In Hamburg gilt Anleinpflicht, aber über 100 Hundeauslaufflächen bieten legalen Freilauf.

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Hundewiese und Freilauffläche in Hamburg: Tipps & worauf du achten solltest

In Hamburg gilt eine allgemeine Anleinpflicht im gesamten Stadtgebiet, die nur auf offiziell ausgewiesenen Hundeauslaufzonen nach §8 Hundegesetz oder nach bestandener Gehorsamsprüfung entfällt. Zusätzlich haben die Bezirksämter in Grün- und Erholungsanlagen bestimmte Wege, Pfade und Rasenflächen für gehorsamsgeprüfte Hund-Halter-Gespanne freigegeben, auf denen die Anleinpflicht nach §9 ebenfalls nicht gilt, ein Nachweis aber mitgeführt werden muss. In den Bezirken Harburg und Wandsbek dürfen Halter mit Hundeführerschein nahezu überall in den Grünanlagen ohne Leine unterwegs sein, ähnlich großzügig zeigt sich Hamburg-Nord mit Ausnahme einzelner Stadtteile wie Dulsberg oder Uhlenhorst. Zu den bekanntesten Flächen zählen das Niendorfer Gehege in Eimsbüttel, der Öjendorfer Park in Billstedt als größte einzelne Auslaufzone der Stadt sowie der Hundeauslauf am Höltigbaum im Osten Hamburgs direkt am gleichnamigen Naturschutzgebiet.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

  • Eingezäunt oder offen: Der Hundeauslauf am Höltigbaum ist auf drei Hektar komplett umzäunt, während die große Fläche im Niendorfer Gehege nicht eingezäunt, aber weit genug von Straßen entfernt liegt – für Hunde mit unsicherem Rückruf ein wichtiger Unterschied.
  • Beschilderung vor Ort prüfen: Die Grenzen der ausgewiesenen Flächen sind oft schmal bemessen, weshalb nur gefährliche Hunde oder solche mit angeordnetem Leinenzwang auch auf Hundeauslaufflächen nicht ohne Leine laufen dürfen.
  • Wildtiere einkalkulieren: Rund um das Niendorfer Gehege leben Rehe, weshalb im restlichen Gehege abseits der Auslauffläche ganzjährig Leinenzwang gilt und Hunde mit ausgeprägtem Jagdtrieb besonders im Blick bleiben sollten.
  • Größe und Andrang abwägen: Der Öjendorfer Park bietet mit knapp 98.000 Quadratmetern viel Platz, wird an Wochenenden aber stark von Joggern, Radfahrern und Grillgruppen frequentiert, während kleinere Flächen in dicht bebauten Stadtteilen schneller überlaufen sind.

Praxis vor Ort

Wer mit Listenhund unterwegs ist, sollte wissen, dass Maulkorb- und Leinenpflicht auch innerhalb ausgewiesener Auslaufzonen bestehen bleiben. Für die tägliche Runde lohnt sich ein Blick auf die Bezirksliste der Hundeauslaufzonen von hamburg.de, da sich Größe, Einzäunung und Lage der über 100 Flächen von Stadtteil zu Stadtteil deutlich unterscheiden und nicht jede kleine Fläche für einen ausgiebigen Auslauf taugt.

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