Da ich öfters die Diskussion hier in Bayern habe, mal ein paar Infos zur Leinenpflicht.
Die Leinenpflicht für Hunde in Bayern ist im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger strikt und hängt von lokalen Vorschriften ab. Bayern regelt die Leinenpflicht hauptsächlich durch kommunale Verordnungen, die in einzelnen Städten und Gemeinden unterschiedlich ausgestaltet sind. Im Folgenden die wichtigsten Informationen:
Allgemeine Regelungen in Bayern
- Keine generelle Leinenpflicht: In Bayern gibt es keine landesweit einheitliche Leinenpflicht für Hunde im öffentlichen Raum. Hundebesitzer müssen jedoch sicherstellen, dass ihr Hund keine Personen oder Tiere gefährdet.
- Kommunale Regelungen: Städte und Gemeinden können eigene Regeln erlassen, beispielsweise für Parks, Fußgängerzonen, Friedhöfe oder öffentliche Verkehrsmittel. In diesen Bereichen ist oft eine Leinenpflicht vorgeschrieben.
- Sonderregelungen: Einige Landkreise oder Naturschutzgebiete können spezifische Vorschriften haben, z. B. in Naturschutzgebieten, wo Hunde angeleint bleiben müssen, um Wildtiere zu schützen.
Besondere Vorschriften
- Kampfhunde und Listenhunde: Für Hunde, die als „gefährlich“ eingestuft werden (nach Art. 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz), gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht in der Öffentlichkeit. Dazu zählen bestimmte Rassen oder individuell als gefährlich eingestufte Hunde.
- Hundesteuer: Wer in Bayern einen Hund hält, muss ihn anmelden und die Hundesteuer bezahlen. Verstöße gegen Leinenpflichten können zusätzlich Bußgelder nach sich ziehen.
- Leinenpflicht im Wald: Während Hunde im Wald generell frei laufen dürfen, besteht eine Pflicht zur Aufsicht, um Wildtiere nicht zu gefährden (Bayerisches Jagdgesetz). In der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) sollten Hunde besonders kontrolliert werden.
