Wer mit dem Hund durch Europa reisen möchte, muss die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Diese sind grundsätzlich durch eine EU-Verordnung geregelt, wobei jedes Land zusätzliche nationale Bestimmungen festlegen kann.
Einfach den Hund ins Auto und ab in den Norden oder Süden ist nicht. Spätestens beim nächsten Grenzübertritt sollte zumindest der EU-Heimtierausweis parat liegen, sofern eine Kontrolle stattfindet. Doch bei der Einreise in ein anderes Land müssen weitere Regeln, die Einreisebestimmungen, für den Hund befolgt werden.
Seit 2013 ist das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU deutlich einfacher geworden. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 aus dem Jahr 2013 regelt die Einreise von Hunden innerhalb der EU-Ländern.
Die EU-Einreisebestimmungen:
Sind die Bedienungen erfüllt, steht der Einreise in ein EU-Land in der Regeln nichts im Wege. Einige Länder wie Frankreich oder Gemeinde in Spanien verfügen über ein Verzeichnis von verbotenen Hunderassen (Listenhunde). Genaue Details dazu findest du weiter unten zum jeweiligen Land.
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