Sandpfoten – StartseiteSandpfoten
Reisen

Frankreich mit Hund: Diese Einreisebestimmungen solltest du kennen

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht06. September 2024
Lesezeit6 Min.
Sandstrand in Frankreich mit Zaun und Pflanzen im Vordergrund, Blick aufs Meer.
Chip, Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis und die berüchtigten Hundekategorien 1 und 2: Wer mit seinem Hund nach Frankreich reisen möchte, sollte sich vorher genau informieren. Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was wirklich wichtig ist.

Ein Roadtrip durch die Provence, Spaziergänge an der Atlantikküste oder ein Städtetrip nach Paris – Frankreich ist bei deutschen Hundehaltern ein beliebtes Reiseziel. Damit die Reise mit deinem Vierbeiner reibungslos verläuft, solltest du dich rechtzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen vertraut machen. Wir fassen zusammen, welche Dokumente, Impfungen und Regeln für Hunde in Frankreich gelten.

Das brauchst du für die Einreise mit Hund

Da Frankreich Mitglied der Europäischen Union ist, gelten für die Einreise mit deinem Hund die einheitlichen EU-Regelungen für Heimtiere. Für Hunde ist bei der Einreise nach Frankreich aus Deutschland ein EU-Heimtierausweis zwingend erforderlich, der vollständig ausgefüllt sein muss und die Identität des Tieres nachweisen soll. Drei Voraussetzungen musst du dabei erfüllen.

1. Mikrochip statt Tätowierung

Eine Mikrochip-Kennzeichnung ist für alle einreisenden Tiere verpflichtend, wobei der Chip dem ISO-Standard 11784/11785 entsprechen muss. Ältere Tätowierungen werden nur akzeptiert, wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gesetzt wurden und noch klar entzifferbar sind. Wichtig zu wissen: Erst nach dem Chippen darf die Tollwutimpfung erfolgen, denn der Tierarzt liest den Chip vorher aus und trägt die Nummer ein. Geimpft wird frühestens im Alter von zwölf Wochen, danach läuft eine Wartezeit von 21 Tagen, bevor der Schutz als gültig gilt. Ein Welpe kann also frühestens mit 15 Wochen legal einreisen. Wird die Reihenfolge vertauscht, gilt die Impfung für Reisezwecke als ungültig und muss wiederholt werden.

2. Gültige Tollwutimpfung

Besonders wichtig ist die gültige Tollwutimpfung, die mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss – Ausnahmen von dieser Impfpflicht gibt es auch für Jungtiere nicht. Für Auffrischungsimpfungen gilt: Mit fristgerecht durchgeführten Auffrischimpfungen muss die Wartezeit von 21 Tagen nicht eingehalten werden. Achte darauf, dass der verwendete Impfstoff im Heimtierausweis genau vermerkt ist, da die Gültigkeitsdauer je nach Präparat variiert.

3. EU-Heimtierausweis korrekt ausgefüllt

Der blaue EU-Heimtierausweis ist dein wichtigstes Reisedokument. Er wird von einem dazu ermächtigten Tierarzt ausgestellt und enthält alle relevanten Angaben zu Chip-Nummer, Impfungen und Halterdaten. Bei der Einreise erfolgt an den Grenzen eine Dokumentenkontrolle durch die zuständigen Behörden, wobei Frankreich bei Einreisen aus EU-Ländern grundsätzlich auf Quarantänemaßnahmen verzichtet, solange alle Einreisebedingungen erfüllt sind.

Bandwurmbehandlung: Für Frankreich nicht notwendig

Anders als bei Reisen nach Finnland, Irland, Malta oder Norwegen musst du dir bei einer Reise nach Frankreich um eine Bandwurmbehandlung keine Gedanken machen. Ein Hund muss übrigens keiner Fuchsbandwurm-Behandlung unterzogen werden, wenn er nach Frankreich einreist. Solltest du auf dem Weg allerdings durch eines der genannten Länder reisen oder von dort zurückkehren, gelten dort eigene Vorgaben.

Listenhunde: Die Kategorien 1 und 2 in Frankreich

Frankreich hat eine eigene, in der EU vergleichsweise strenge Regelung für bestimmte Hunderassen. Sie werden in zwei Kategorien unterteilt, die du unbedingt kennen solltest, bevor du deine Reise planst.

Kategorie 1: Einreise generell verboten

Gehört dein Hund zu den Hunden der Kategorie 1, darfst du ihn nicht für einen kurzen Aufenthalt in Frankreich mitnehmen – eine Ausnahmegenehmigung ist unter keinen Umständen möglich. Betroffen sind unter anderem sogenannte Kampfhunde der Rassen Pitbull (Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier), Boerbull (Mastiff) und Tosa, die in keinem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Dabei gilt: Auch Hunde, die diesen Rassen ähnlich sehen, zählen zu dieser Kategorie. Die Einordnung erfolgt also nicht nur nach Papieren, sondern auch nach dem äußeren Erscheinungsbild.

Kategorie 2: Einreise nur mit erheblichen Auflagen

Die Einreise und Durchreise von Hunden der Kategorie 1 sind dann erlaubt, wenn der Hund in einem vom internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist – in diesem Fall gelten sie als Kategorie 2. Auch Rottweiler und Hunde, die in ihren morphologischen Merkmalen dem Rassehund Rottweiler vergleichbar sind, gehören zur Kategorie 2, benötigen aber kein Stammbuch. In der Praxis ist die Mitnahme dieser Hunde für einen Kurzurlaub jedoch kaum machbar: Die Verbringung von Hunden der zweiten Kategorie unterliegt zahlreichen Bedingungen, die einen kurzen Aufenthalt in Frankreich quasi unmöglich machen, da Hund und Halter verschiedene Eignungsnachweise, Verhaltensbegutachtungen und Besitzgenehmigungen in Frankreich erwerben müssen, wobei Letztere an einen Wohnsitz in Frankreich gebunden ist. Für Kategorie-2-Hunde gilt außerdem eine strikte Anleinpflicht sowie Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum.

Bist du unsicher, ob dein Hund einer dieser Rassen ähnelt, lohnt sich vorab eine Bescheinigung deines Tierarztes. Statt eines vorhandenen Stammbuches kann die Bescheinigung eines Tierarztes helfen, dass der über den Heimtierausweis identifizierbare Hund keiner der beiden Listenhund-Kategorien zugehörig ist – die Bescheinigung muss dabei detailliert und für die französischen Behörden verständlich abgefasst sein. Verlässliche und aktuelle Informationen findest du auf der Website der französischen Botschaft.

Leinen- und Maulkorbpflicht im Alltag

Eine bundesweit einheitliche Leinenpflicht gibt es in Frankreich nicht. Eine generelle Leinenpflicht für Hunde gibt es in Frankreich nicht, jede Region kann das individuell für sich festlegen. In der Praxis bedeutet das: In Frankreich gilt grundsätzlich die Leinenpflicht in städtischen Gebieten, öffentlichen Parks und öffentlichen Verkehrsmitteln. In Wäldern kommt während der Brut- und Setzzeit häufig eine zusätzliche Leinenpflicht hinzu.

Für öffentliche Verkehrsmittel solltest du generell Leine und gegebenenfalls Maulkorb dabeihaben. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Hunde immer an der Leine geführt werden und zusätzlich einen Maulkorb tragen. Kleinere Hunde werden in vielen Fällen in geschlossenen Transporttaschen akzeptiert.

Hunde am Strand: Saisonale Regeln beachten

Wer mit seinem Hund an die französische Küste reist, sollte die saisonalen Einschränkungen kennen. Während der Hauptsaison von Juni bis September ist es an vielen Stränden verboten, Hunde mitzuführen, auch wenn sie angeleint sind. Es gibt jedoch zahlreiche ausgewiesene Hundestrände, die eine gute Alternative bieten, allerdings mit eigenen lokalen Regeln zu Leinenpflicht und Freilauf. Informiere dich am besten direkt bei der jeweiligen Gemeinde oder online, bevor du deinen Ausflug planst.

Nationalparks: Nicht überall willkommen

Auch bei Wanderungen in Frankreichs Nationalparks ist Vorsicht geboten. In den meisten Nationalparks wie dem Parc des Ecrins oder dem Parc du Mercantour sind Hunde verboten, in einigen anderen wie dem Parc des Cévennes sind sie hingegen an der Leine erlaubt. Der Hintergrund ist der Schutz der heimischen Tierwelt. Auf Wanderwegen außerhalb der Parks gibt es dagegen meist keine Einschränkungen. Informiere dich vor deiner Tour am besten direkt bei der jeweiligen Parkverwaltung.

Wie viele Hunde dürfen mitreisen?

Für private, nicht-gewerbliche Reisen gilt eine Höchstgrenze an Tieren. Ohne gewerbliche Sondergenehmigung dürfen maximal fünf Hunde pro Fahrzeug mitgeführt werden. Wer mit einer größeren Hundegruppe unterwegs ist, etwa aus dem Zuchtbereich, sollte sich vorab über zusätzliche Nachweispflichten informieren.

Checkliste für deine Reise nach Frankreich

  • EU-Heimtierausweis mit vollständigen Angaben zu Halter und Hund
  • Mikrochip nach ISO-Standard, vor der Tollwutimpfung gesetzt
  • Gültige Tollwutimpfung, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt bei Erstimpfung
  • Prüfung, ob dein Hund zu einer der Kategorien 1 oder 2 gehören könnte
  • Leine und gegebenenfalls Maulkorb für Städte, Bahn und Bus im Gepäck
  • Vorab-Check zu Hundestränden und Nationalparks am Reiseziel

Fazit

Die Einreise mit Hund nach Frankreich ist für die meisten Vierbeiner unkompliziert, solange EU-Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung stimmen. Etwas mehr Aufmerksamkeit erfordert die Rasseneinteilung in Kategorie 1 und 2: Wer einen entsprechenden Hund hat oder unsicher ist, ob sein Vierbeiner betroffen sein könnte, sollte sich frühzeitig bei der französischen Botschaft informieren. Mit guter Vorbereitung steht einem entspannten Urlaub mit deinem Hund in Frankreich nichts im Wege.

Artikel teilen:

Das könnte dich auch interessieren

Ein Hund sitzt in einem Auto an einer EU-Grenzkontrolle, während ein Polizist den Heimtierausweis überprüft.
Recht
12. November 2024

Einreisebestimmungen für Hunde in Europa

SimonSimonLesen
Blick auf einen See mit grünen Inseln und bewaldeten Ufern, umgeben von Bergen.
Recht
11. September 2024

Österreich: Einreisebestimmungen für Hunde

SimonSimonLesen
Felsformationen und klares, blaues Meer am Camilo Beach in Portugal.
Recht
11. September 2024

Portugal: Einreisebestimmungen für Hunde

SimonSimonLesen