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Recht

Einreisebestimmungen für Hunde in Europa

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht12. November 2024
Ein Hund sitzt in einem Auto an einer EU-Grenzkontrolle, während ein Polizist den Heimtierausweis überprüft.

Wer mit dem Hund durch Europa reisen möchte, muss die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beachten. Diese sind grundsätzlich durch eine EU-Verordnung geregelt, wobei jedes Land zusätzliche nationale Bestimmungen festlegen kann.

Einfach den Hund ins Auto und ab in den Norden oder Süden ist nicht. Spätestens beim nächsten Grenzübertritt sollte zumindest der EU-Heimtierausweis parat liegen, sofern eine Kontrolle stattfindet. Doch bei der Einreise in ein anderes Land müssen weitere Regeln, die Einreisebestimmungen, für den Hund befolgt werden.

Einreisebestimmungen nach EU-Verordnung Nr. 576/2013

Seit 2013 ist das Reisen mit Haustieren innerhalb der EU deutlich einfacher geworden. Die EU-Verordnung Nr. 576/2013 aus dem Jahr 2013 regelt die Einreise von Hunden innerhalb der EU-Ländern.

Die EU-Einreisebestimmungen:

  • EU-Heimtierausweis: Der EU-Heimtierausweis ist ein Reisedokument für Haustiere wie Hunde, Katzen und Frettchen, das Reisen innerhalb der EU ermöglicht. Er enthält Informationen zur Identifikation des Tieres (inklusive Mikrochip), Angaben zur Tollwutimpfung, Besitzerdaten sowie die Bestätigungen eines Tierarztes.
  • Microchip oder Tätowierung: Mikrochip-Nummer oder Tätowierungsnummer zur Identifikation des Tieres (Mikrochip ist seit Juli 2011 verpflichtend).
  • Gültige Tollwutimpfung: Der Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung dokumentieren, da diese Voraussetzung für die Einreise in andere EU-Länder ist. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Reise durchgeführt worden sein, damit sie als gültig gilt.
  • Maximal fünf Hunde: Innerhalb der Europäischen Union dürfen pro Person maximal fünf Hunde auf Reisen mitgeführt werden. Diese Regelung dient dazu, den gewerblichen Handel mit Tieren von privaten Reisen zu unterscheiden. Eine Ausnahme besteht, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tiere an Wettbewerben, Ausstellungen oder Sportveranstaltungen teilnehmen und älter als sechs Monate sind.
  • Mindestensalter: Für Reisen innerhalb der EU müssen Hunde mindestens 15 Wochen alt sein, um reisen zu dürfen. Dies liegt daran, dass die Tollwutimpfung, die verpflichtend ist, erst ab einem Alter von 12 Wochen verabreicht wird und anschließend eine Wartezeit von 21 Tagen vorgeschrieben ist, bevor der Hund reisen darf.

Sind die Bedienungen erfüllt, steht der Einreise in ein EU-Land in der Regeln nichts im Wege. Einige Länder wie Frankreich oder Gemeinde in Spanien verfügen über ein Verzeichnis von verbotenen Hunderassen (Listenhunde). Genaue Details dazu findest du zum jeweiligen Land.

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