Slowakei: Einreisebestimmungen für Hunde

Die Einreise in die Slowakei mit Hund gestaltet sich dank der EU-Verordnung sehr einfach. Welche Einreisebestimmungen für die Slowakei gelten, erfährst du in diesem Artikel.
Ob zur Schlucht Sucha Belá im slowakischen Paradies, die Altstadt von Bratislava oder die vielen Strände an der Donau, Slowakei bietet seinen Urlaubern viele Möglichkeiten für einen entspanntes Abendteuer an, welches auch mit Hunden stattfinden kann.
Mit Hund in die Slowakei einreisen
An der Grenze zur Slowakei erwartet Reisende mit Hunde keine bösen Überraschungen. In der Slowakei gelten keine besondere Einreisebestimmungen, lediglich die der EU nach der Verordnung Nr. 576/2013.
- Der EU-Heimtierausweis muss stets mitgeführt werden
- Das Tier muss mit einem implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Identifikationsnummer im EU-Heimtierausweis vermerkt ist
- Eine gültige Tollwutimpfung ist erforderlich und muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn durchgeführt worden sein; auch diese muss von einem Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen werden
- Pro Reise sind maximal fünf Hunde erlaubt
- Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen
Listenhunde: Verbotene Hunderassen in der Slowakei
Keine Sorge, alle Hunde dürfen in die Slowakei einreisen. Listenhunde, also verbotene Hunderassen oder -typen gibt es in dem Land nicht.
Reisen mit Welpen
Welpen müssen mindestens 12 Wochen alt sein, um reisen zu dürfen. Da jedoch eine gültige Tollwutimpfung erforderlich ist, die frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden kann, und eine Wartezeit von 21 Tagen bis zum vollständigen Schutz besteht, müssen Welpen mindestens 15 Wochen alt sein, um die Reisebestimmungen zu erfüllen.


