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Recht

Österreich: Einreisebestimmungen für Hunde

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht11. September 2024
Blick auf einen See mit grünen Inseln und bewaldeten Ufern, umgeben von Bergen.

Wer ins Nachbarland Österreich mit dem Hund reisen möchte, muss sich an der Grenze keine Sorgen machen. Hier gelten wie fast überall nur die Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung.

  • Der EU-Heimtierausweis muss stets mitgeführt werden
  • Das Tier muss mit einem implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein, dessen Identifikationsnummer im EU-Heimtierausweis vermerkt ist
  • Eine gültige Tollwutimpfung ist erforderlich und muss mindestens 21 Tage vor Reisebeginn durchgeführt worden sein; auch diese muss von einem Tierarzt im Heimtierausweis eingetragen werden
  • Pro Reise sind maximal fünf Hunde erlaubt
  • Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen

Listenhunde in Österreich

Verbotene Hunderassen (Listenhunde) gibt es in Österreich nicht. Somit dürfen alle Hunde in das Nachbarland einreisen.

Reisen mit Welpen

Welpen müssen mindestens 12 Wochen alt sein, um reisen zu können. Da jedoch eine gültige Tollwutimpfung notwendig ist, die frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden darf und anschließend eine Wartezeit von 21 Tagen bis zum vollständigen Impfschutz eingehalten werden muss, müssen Welpen in der Regel mindestens 15 Wochen alt sein, um den Reisevorschriften zu entsprechen.

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