Italien: Einreisebestimmungen für Hunde

Das Reisen mit Hund ist in Europa dank der EU deutlich einfacher. Nichts desto trotz muss bei der Einreise nach Italien auf ein paar Punkte geachtet werden
Dank der EU-Verordnung Nr. 576/2013 vom Jahr 2013 ist die Einreise und Durchreise ist Europa ganzheitlich geregelt. An diese Verordnung müssen sich die EU-Länder, somit auch Italien halten. Folgendes ist bei der Einreise mit Hund zu beachten:
Einreise mit Hunde nach Italien laut EU-Verordnung
- Gültiger EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden
- Zur Identifizierung muss ein Mikrochip implantiert sein. Die Nummer muss im EU-Heimtierausweis vermerkt sein
- Es muss eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt, vorhanden sein. Auch diese muss im Ausweis von einem Tierarzt eingetragen sein
- Die Reise ist mit maximal 5 Hunden erlaubt (Ausnahmen siehe unten)
- Hundewelpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein
Weitere Vorgaben für die Einreise
Neben der EU-Verordnung muss für den Hund eine bestehende Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
Weiter muss der Hund auch in Italien gut im Auto gesichert sein. Ein loses Transportieren im Kofferraum und schlimmer noch, im Fahrgastraum wäre ein Verstoß. Hierfür eignet sich eine Transportbox für Hunde oder Gurtzeug für das Auto.
Listenhunde in Italien?
Neben der EU-Verordnung von 2013 dürfen die einzelnen Länder weitere Auflagen vorgeben, sofern diese andere Rechte und Gesetze der Reisende innerhalb der EU nicht verletzen. So gab es bis zum Jahr 2009 noch Listenhunde, die die Einreise nach Italien untersagt wurde.
Seit dem Jahr 2009 wurde diese Verordnung aber abgeschafft, wodurch alle Hunde nach Italien einreisen dürfen.
Vorsicht! Nur weil es in Italien erlaubt ist, können in Transitländer wie der Schweiz oder Österreich andere Regeln gelten.
Was benötige ich in Italien noch für den Hund?
Ist die Einreise nach Italien geschafft, gibt es natürlich weitere Regeln die in dem Land eingehalten werden müssen. Hier eine kurze Übersicht:
- Leinenpflicht: In ganz Italien gilt eine Leinenpflicht für Hunde an öffentlichen Orten. Ausnahme besteht nur dann, wenn es explizit ausgeschildert ist.
- Länge der Leine: Die Leine darf maximal 1,5 Meter lang sein
- Maulkorb: Eine Tragepflicht für Maulkörbe gibt es in Italien nicht. Allerdings muss ein Maulkorb stets mitgeführt werden.


