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Recht

Dänemark: Einreisebestimmungen für Hunde

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht02. September 2024
Ein schwarzer Hund läuft am Rand eines Wasserlaufs auf einem breiten Sandstrand.

Wer mit dem Hund nach Dänemark reisen möchte, muss sich anders wie in Europa auf strengere Regeln einstellen. Damit es bei der Einreise und beim Aufenthalt in Dänemark zu keine Problemen kommt, klären wir hier über Einzelheiten auf.

Lange war Dänemark bei Urlaubern mit Hunden gefürchtet. Das sogenannte Hundegesetzt wurde vor einigen Jahren kontrovers in den Medien diskutiert. Und auch Heute besteht das Gesetz, welches vergleichsweise in Europa sehr streng ist. Aber alles der Reihe nach:

Einreisebestimmungen für Dänemark

Zunächst gelten auch in Dänemark bei der Einreise die Regeln nach der EU-Verordnung aus dem Jahr 2013.

  • Ein gültiger EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden
  • Zur Identifizierung muss ein Mikrochip implantiert sein. Die Nummer muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein
  • Es muss eine gültige Tollwut-Impfung vorhanden sein, die 21 Tage vor dem Reiseantritt stattgefunden hat
  • Es dürfen maximal 5 Hunden einreisen
  • Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein (12 Wochen alt + 3 Wochen wegen der Tollwut-Impfung)

Das gefürchtete Hundegesetzt

Seit 1872 gibt es in Dänemark das sogenannte Hundegesetzt, welches in den Medien aber auch bei Urlaubern für viel Unverständnis sorgte. Dies regelte beispielsweise, dass bis zum Jahr 2014 noch freilaufende (streunende) Hunde auf privaten Grundstücken von deren Besitzer abgeschossen werden durfte.

Mit dem 1. Juli 2014 wurde das Hundegesetzt aber grundlegend überarbeitet, wobei nach wie vor viele Urlauber sich vor eine Reise nach Dänemark mit Hund fürchten.

Verbotene Hunderassen

  • Pitbull Terrier
  • Tosa Inu
  • Amerikanischer Staffordshire-Terrier (American Staffordshire Terrier)
  • Fila Brasileiro
  • Argentinische Dogge (Dogo Argentino)
  • Amerikanische Bulldogge
  • Boerboel
  • Kangal
  • Zentralasiatischer Schäferhund (Zentralasiatischer Ovtcharka)
  • Kaukasischer Schäferhund (Kaukasischer Ovtcharka)
  • Südrussischer Schäferhund (Südrussischer Ovtcharka)
  • Tornjak
  • Šarplaninac (Sarplaninac)

Die Haltung, Zucht und Einreise dieser genannten Hunderassen ist in Dänemark verboten. Bei Zuwiderhandlung drohen Geldbußen, Haftstrafen und in schlimmen Fällen auch das Einschläfern des Hundes.

Problematisch bei der Geschichte ist, dass die Polizei für diesen Fall zuständig ist. Da nicht jeder Polizist automatisch auch alle Hunderassen kennt, kann es zu Problemen kommen, vor allem zu Verwechslungen.

Verwechslungsgefahr

Folgende Hunderassen sehen sich den verbotenen Hunderassen ähnlich:

  • Anatolischer Hirtenhund
  • Bordeauxdogge
  • Bullmastiff
  • Mastiff
  • Neapolitanischer Mastiff (Mastino Napoletano)
  • Iberische Dogge (Dogo Ibérico)
  • Kanarische Dogge (Dogo Canario)
  • Azorenschnauzer (Cão Fila de São Miguel)
  • Italienische Dogge (Cane Corso Italiano)
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tatra-Schäferhund (Polski Owczarek Podhalanski)

Wer mit diesen Hunden nach Dänemark einreisen möchte, sollte möglichst ein Nachweis mitführen, etwa der Stammbaum.

Recht auf einen Hundesachverständiger

Da es in der frühen Vergangenheit viele Fälle von Einschläferungen, Haftstraßen und mehr gegeben hat, wurde im Hundegesetzt das Recht auf einen Hundesachverständiger gewährt. Im Streitfall hat der Betroffene das Recht auf einen Sachverständiger, der über die weitere Vorgehensweise entscheiden kann.

Informationen zum Nachlesen

Da es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, gibt es auf den folgenden Webseiten noch weitere, vor allem hilfreiche Tipps bei der Einreise nach Dänemark.

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