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Recht

Kroatien: Einreisebestimmungen für Hunde

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht31. August 2024
Klares blaues Wasser und eine felsige Küste mit Kiefern in Kroatien.

Wer mit dem Hund nach Kroatien einreisen möchte, muss die geltenden Einreisebestimmungen einhalten. Welches dies sind, klären wir in diesem Artikel auf.

Mit dem Hund nach Kroatien einreisen

Durch die EU-Mitgliedschaft 2013 gelten in Kroatien die Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung Nr. 576/2013. Die Bestimmungen lauten:

  • Ein gültiger EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden
  • Zur Identifizierung muss ein Mikrochip implantiert sein. Die Nummer muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein
  • Es muss eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt, vorhanden sein. Auch diese muss im Ausweis von einem Tierarzt eingetragen sein
  • Bei einer privaten Reise ist die Einreise mit maximal 5 Hunden erlaubt
  • Welpen müssen mindestens 15 Wochen alt sein

Weitere Bestimmung für Kroatien

In Kroatien gibt es die sogenannten Listenhunde. Bedeutet, einige Hunderassen dürfen in Kroatien nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen.

Listenhunde

Zu den Listenhunden gehören:

  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bull Terrier
  • Miniature Bull Terrier
  • Japanischer Kampfhund (Tosa Inu)
  • Brasilianischer Mastiff (Fila Brasileiro)
  • Argentinische Dogge (Dogo Argentino)
  • Staffordshire Bull Terrier

Die genannten Hunderassen dürfen grundsätzlich nicht einreisen. Auch dann nicht, wenn eine Abstammung zu den genannten Rassen (Mischling) vorhanden ist. Die Einreise von Listenhunde wird gestattet, wenn eine anerkannte FCI-Zucht nachgewiesen ist. Ein Abstammungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen!

Hinweis: Auch wenn wir die Informationen nach besten Gewissen teilen, übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit. Wir empfehlen vor Einreise sich beim kroatischen Veterinärsamt zu erkundigen.

Leinen- und Maulkorbpflicht in Kroatien

Sind die Einreisebestimmungen für Kroatien gemeistert, müssen auch innerhalb des Landes Vorschriften eingehalten werden, wie die allgemeine Leinenpflicht und Maulkorbpflicht für die Listenhunde. Neben den Listenhunde müssen auch folgende Hunde Maulkorb und Leine jederzeit tragen:

  • Bernhardiner
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund
  • Dobermann
  • Deutsche Dogge
  • Rottweiler

In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle Hunde angeleint werden und einen Maulkorb tragen. Dies schließt in der Regel auch Schiff und Zug mit ein. Auch wenn in Kroatien gerne mal ein Auge zugedrückt wird, sollte stets ein Maulkorb mitgeführt werden.

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