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Recht

Polen: Einreisebestimmungen für Hunde

Autor: Simon
AutorSimon
Veröffentlicht10. September 2024
Sicht auf einen ruhigen, weiten Sandstrand an der Ostsee mit Bäumen im Vordergrund.

Die Einreise mit Hund nach Polen gestaltet sich sehr einfach. Lediglich die Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung Nr.576/2013 müssen eingehalten werden.

Auch Polen bietet den Vierbeiner einiges an. Sei es die Hundestrände an der Ostsee, der Nationalpark Riesengebirge oder Wandern in der Hohen Tatra. Polen gilt als hundefreundlich, was sich bereits an der Grenze bemerkbar macht. Werden die Einreisebestimmungen eingehalten, gibt es bei der Einreise keine Probleme bei einer möglichen Kontrolle.

Mit Hund nach Polen einreisen

Folgende Einreisebestimmungen gelten für Polen:

  • Der EU-Heimtierausweis muss mitgeführt werden
  • Zur Identifizierung muss ein Mikrochip implantiert sein. Die Identifikationsnummer muss im EU-Heimtierausweis eingetragen sein
  • Es muss eine gültige Tollwut-Impfung, mindestens 21 Tage vor Reiseantritt, vorhanden sein. Auch diese muss im Ausweis von einem Tierarzt eingetragen sein
  • Die Reise ist mit maximal 5 Hunden erlaubt
  • Hundewelpen die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht einreisen

Reisen mit Welpen

Wer mit Welpen nach Polen reisen möchte, muss lediglich darauf achten dass diese mindestens 15 Wochen alt sind. Das Mindestalter für Reisen liegt bei 12 Wochen, wobei noch die 3 wöchige Wartefrist für die Tollwut-Impfung abgewartet werden muss.

Listenhunde in Polen

In Polen gibt es keine Listenhunde und damit keine verbotene Hunderassen. Es dürfen somit alle Hunde nach Polen einreisen.

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