Wer in das Vereinigte Königreich (England) einreisen möchte, fragt sich seit dem Brexit sicher, wie die Einreisebestimmungen lauten. Wir klären auf.
Durch den Ausstieg aus der EU muss sich England nicht mehr an die EU-Verordnung Nr. 576 aus dem Jahr 2013 halten, die das Reisen mit Hunden innerhalb der EU regelt. Bleibt natürlich die Frage offen, wie die Einreise nach England aktuell geregelt wird.
Wer mit dem Hund nach England reisen möchte, kann weiterhin seinen EU-Heimtierausweis mitnehmen, da dieser an den Grenzen akzeptiert wird. Die Einreisebestimmungen ähneln weiterhin die der EU:
Ein wesentlicher Unterschied zur EU liegt darin, dass bei einer Reise nach England eine Bandwurmbehandlung beim Hund erfolgte. Diese muss mindestens 24 Stunden und maximal 120 Stunden vor Einreise durchgeführt worden sein. Die Bandwurmbehandlung muss von einem Tierarzt durchgeführt und im EU-Heimtierausweis eingetragen sein.
Wer auch mit den jüngsten Pfoten nach England reisen möchte, muss beachten dass der Welpe mindestens 12 Wochen alt ist. Aufgrund der Impflicht für Tollwut, die erst ab der 12. Woche verabreicht wird, kann die Einreise ab der 15. Woche erfolgen. Bis der vollständige Impfschutz vorhanden ist, vergehen bis zu 21 Tage. Daher auch die Einreise ab der 15. Woche.
In England gibt es eine Liste für verbotene Hundetypen, nicht für Rassen. Das ist wichtig zu unterscheiden, da dann auch Hunde die Einreise verwehrt wird, die eine ähnliche Charakteristik aufweisen. Verbotene Hundetypen wären:
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