Damit es bei der Einreise mit Hund nach Frankreich keine Probleme gibt, haben wir hier für dich alle Einreisebestimmungen für das Nachbarland.
Wie in der ganzen EU muss sich auch Frankreich an die Einreisebestimmungen für Hunde, nach der EU-Verordnung Nr. 576/2013 halten. Damit ist eine Grundlage geschaffen worden, um einheitlich durch Europa reisen zu können. Neben den üblichen Bestimmungen für die Einreise, gibt es in Frankreich zudem auch eine Liste von gefährlichen Hunden, die unter umständen nicht einreisen dürfen. Dazu unten mehr.
Mit der EU-Verordung ist das Ein- und die Durchreise auch in Frankreich geregelt.
In Frankreich gibt es eine Liste für potenziell gefährliche Hunderassen und -typen. Hierbei wird nach Kategorie 1 und Kategorie 2 unterschieden.
Hunde die nicht in einem Stammbaum eingetragen sind, gehören zur der Kategorie 1. Diese Hunde dürfen weder nach Frankreich einreisen und auch nicht durchreisen.
Ist ein potenziell gefährlicher Hund in einem Stammbaum eingetragen, darf er nach Frankreich einreisen und durchreisen. Hier gelten dann aber nicht nur strikte Einreisebestimmungen, sondern auch Haltebedingungen.
Insbesondere für die Haltebedingungen gibt es in Frankreich strenge Regeln. Hier verweisen wir auf ein PDF-Dokument der Französischen Botschaft.
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