Das Reisen mit Hund ist in Europa dank der EU deutlich einfacher. Nichts desto trotz muss bei der Einreise nach Italien auf ein paar Punkte geachtet werden
Dank der EU-Verordnung Nr. 576/2013 vom Jahr 2013 ist die Einreise und Durchreise ist Europa ganzheitlich geregelt. An diese Verordnung müssen sich die EU-Länder, somit auch Italien halten. Folgendes ist bei der Einreise mit Hund zu beachten:
Neben der EU-Verordnung muss für den Hund eine bestehende Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.
Weiter muss der Hund auch in Italien gut im Auto gesichert sein. Ein loses Transportieren im Kofferraum und schlimmer noch, im Fahrgastraum wäre ein Verstoß. Hierfür eignet sich eine Transportbox für Hunde oder Gurtzeug für das Auto.
Neben der EU-Verordnung von 2013 dürfen die einzelnen Länder weitere Auflagen vorgeben, sofern diese andere Rechte und Gesetze der Reisende innerhalb der EU nicht verletzen. So gab es bis zum Jahr 2009 noch Listenhunde, die die Einreise nach Italien untersagt wurde.
Seit dem Jahr 2009 wurde diese Verordnung aber abgeschafft, wodurch alle Hunde nach Italien einreisen dürfen.
Vorsicht! Nur weil es in Italien erlaubt ist, können in Transitländer wie der Schweiz oder Österreich andere Regeln gelten.
Ist die Einreise nach Italien geschafft, gibt es natürlich weitere Regeln die in dem Land eingehalten werden müssen. Hier eine kurze Übersicht:
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