Wer mit dem Hund nach Kroatien einreisen möchte, muss die geltenden Einreisebestimmungen einhalten. Welches dies sind, klären wir in diesem Artikel auf.
Durch die EU-Mitgliedschaft 2013 gelten in Kroatien die Einreisebestimmungen nach der EU-Verordnung Nr. 576/2013. Die Bestimmungen lauten:
In Kroatien gibt es die sogenannten Listenhunde. Bedeutet, einige Hunderassen dürfen in Kroatien nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen.
Zu den Listenhunden gehören:
Die genannten Hunderassen dürfen grundsätzlich nicht einreisen. Auch dann nicht, wenn eine Abstammung zu den genannten Rassen (Mischling) vorhanden ist. Die Einreise von Listenhunde wird gestattet, wenn eine anerkannte FCI-Zucht nachgewiesen ist. Ein Abstammungsnachweis ist bei Einreise vorzulegen!
Hinweis: Auch wenn wir die Informationen nach besten Gewissen teilen, übernehmen wir keine Gewähr auf Richtigkeit. Wir empfehlen vor Einreise sich beim kroatischen Veterinärsamt zu erkundigen.
Sind die Einreisebestimmungen für Kroatien gemeistert, müssen auch innerhalb des Landes Vorschriften eingehalten werden, wie die allgemeine Leinenpflicht und Maulkorbpflicht für die Listenhunde. Neben den Listenhunde müssen auch folgende Hunde Maulkorb und Leine jederzeit tragen:
In öffentlichen Verkehrsmitteln müssen alle Hunde angeleint werden und einen Maulkorb tragen. Dies schließt in der Regel auch Schiff und Zug mit ein. Auch wenn in Kroatien gerne mal ein Auge zugedrückt wird, sollte stets ein Maulkorb mitgeführt werden.
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