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Schweiz: Einreisebestimmungen für Hunde

Auch in die Schweiz kann mit Hund eingereist werden, wie in EU-Länder auch. Welche Bestimmungen bei den Eidgenossen gelten, zählen wir hier auf.

Obwohl die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten bei der Einreise die gleichen Bestimmungen wie für alle EU-Länder. Dazu muss die EU-Verordnung Nr. 576/2013 beachtet werden, die das Reisen innerhalb von Europa regelt, wobei es einen kleinen Unterschied gibt.

Mit Hund In die Schweiz einreisen

Reisen mit Welpen

Welpen bis zu 12 Wochen alt dürfen ohne Tollwutimpfung in die Schweiz einreisen, wenn sie zusammen mit ihrer Mutter reisen, noch von ihr abhängig sind oder eine Bestätigung des Halters haben, dass sie keinen Kontakt zu wilden, tollwutgefährdeten Tieren hatten. Auch Welpen zwischen 12 und 16 Wochen, die bereits geimpft sind, aber die 21-tägige Wartefrist nach der Impfung noch nicht erfüllt haben, dürfen mit so einer Bestätigung einreisen.

Hunde, die jünger als 56 Tage sind, dürfen nur einreisen oder durch die Schweiz fahren, wenn sie von ihrer Mutter oder Amme begleitet werden.

Listenhunde in der Schweiz

Bei der Einreise in die Schweiz muss der Halter sich keine Sorgen um eine verweigerte Einreise machen. Es gibt in der Schweiz keine Listenhunde. Es dürfen alle Hunderassen einreisen.

Kupierte Hunde

Das Einführen von kupierte Hunde ist in der Schweiz verboten. Für private Reise gibt es allerdings eine Ausnahmeregelung, wobei der Hund angemeldet und beim Zoll eine Kaution hinterlegt werden muss. Genauere Informationen und zur Vorgehensweise gibt es Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Profilbild von Simon Gralki
Veröffentlich am 09.09.2024 Geschrieben von Simon Gralki
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