Bei der Einreise mit Hund nach Tschechien erwartet dich an der Grenze keine böse Überraschungen. Hier müssen lediglich die üblichen Einreisebestimmungen der EU beachtet werden.
Wenn du mit deinem Hund nach Tschechien in den Urlaub reisen möchtest, müssen nur die Einreisebestimmungen laut der EU-Verordnung Nr. 576/2013 beachtet werden.
Einige Länder in der EU verfügen über sogenannte Listenhunde. Dabei handelt es sich um eine Liste mit verbotene Hunderassen oder Hundetypen, denen eine Einreise oder Durchreise untersagt wird.
In Tschechien gibt es keine Listenhunde, somit dürfen auch alle Hunde in das Land einreisen.
Wer mit Welpen einreisen möchte, muss lediglich darauf achten, dass dieser mindestens 15 Wochen alt sein muss. Die 15 Wochen berechnen sich aus dem Mindestalter für Reisen (12 Wochen) sowie die Wirkungszeit der Tollwut-Impfung (3 Wochen). Welpen dürfen erst ab der 12. Woche gegen Tollwut geimpft werden. Daher ist die 15. Woche der frühstmögliche Reisetermin für Welpen.
Wer auf dem Weg in den Urlaub oder Ausflug nach Tschechien ist, darf mit maximal 5 Hunden einreisen.
Mit mehr Hunden ist es nur dann möglich, wenn der Zweck der Reise gewerblich oder ein Wettbewerb ist. In diesem Falle müssen aber alle Hunde bei dem jeweiligen Event angemeldet sein. Eine Anmeldebestätigung muss bei der Einreise nach Tschechien gegebenenfalls vorgezeigt werden.
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